Rund um die Hochzeit und Jahrestage...


Für jedes Liebespaar ist das "Der Tag Der Tage".

Natürlich soll da alles perfekt sein.

 

Das Kleid und der Anzug sollen sitzen und auf einander abgestimmt sein.

 

Der Fotograph soll schöne Erinnerungen schaffen. Das Essen soll gut sein. Der DJ, die Band oder der/ie Sänger/in sollen eine schönen Abend unvergesslich machen.

 

Alles soll individuell sein, euch als Paar und als einzelne Person widerspiegeln. Denn wer will später an seine Trauung, Hochzeit und die dazugehörige Feier im nach hinein denken und sie nicht von den anderer unterscheiden können.

 

Ein Teil dieses Puzzles ist die Torte. Sie soll euch schmecken! Denn daran könnt ihr euch noch in Jahren erinnern. Google, Pinterest, Facebook und diverse  Messen können euch Anregungen geben, wie die Torte aussehen soll.

Ich finde die Torte sollte individuell sein. Sie sollte euch widerspiegeln, in Form, Farbe, Topper, Blumenauswahl und/ oder Früchte.

 

Die Auswahl der Torte fängt immer beim Geschmack an ( hier geht's zur Auswahl) und hört beim Anrichten auf. Denn die schönste Torte wird durch eine unschöne Ecke, einen Servierwagen oder einer Heizung im Hintergrund entstellt.

 

Nehmt euch die Zeit und lasst euch beim Konditor eures Vertrauens beraten.

 

Zum Beratungsgespräch könnt ihr gern eure Planung mit bringen. Besonders hilfreich sind Ideen zum Blumenstrauß, Tischdeko, Einladungen, Farbkonzept, Thema und natürlich alles was euch ausmacht. Je mehr ihr von euren Tag erzählt desto besser passt die Torte ins Gesamtkonzept.

 

Ich freue mich auf einen individuellen Beratungstermin in der Confiserie Rötzer!

 

Süße Grüße eure Josephine

Hinweis:

 

Die Beratungen für die Hochzeiten finden in der Regel 6 bis 8 Wochen vor der Hochzeit statt. In diesem Zeitraum sind oft die Fragen von Gästezahl, Tagesablauf und Catering festgestetzt. Die bildet dann in der Beratung den Grundstock für die verbindliche Planung meinerseits.

 

Nach der Beratung und anschließender Bestellung eurer individuellen Hochzeitstorte, fallen bei Stornierung der Beauftragung, immer 30% der Gesamtkosten an.